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Es nur noch die Top 9 zum Verkauf- die Förderzusage ( umfassende Sanierung ) und Baubewilligung ist bereits erfolgt. Die Finanzierung des Gesamtprojektes erfolgt aus einem “Mix”: aus Eigenmitteln des Anleger, dem geförderten, nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschuss, einem frei finanzierten Darlehen sowie der sehr attraktiven steuerlichen Komponente. Sämtliche Sanierungs- bzw. Herstellungskosten können auf 15 Jahre abgeschrieben werden. Diesen steuerlichen Effekt können die Bauherren nutzen, um einen signifikanten Teil der Investition zu finanzieren. Das Objekt wird komplett revitalisiert durch teilweisen Abbruch, zur Gänze neuwertig saniert und gebaut. Förderung vom Land Steiermark durch nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse über 15 Jahre ƒ Vorsteuerabzug bei den Errichtungs - und Sanierungskosten auf Grund Unternehmerschaft ƒ Geringer Eigenkapitaleinsatz für Vermögensaufbau ƒ Darlehensrückzahlung binnen 15 Jahren nach Mietbeginn ƒ Steueroptimierte Veranlagung (1/15 AfA für Bau- und Nebenkosten) auf 15 Jahre ƒ Professionelle Hausverwaltung und indexgebundene Mietverträge ƒ Grundbücherlich sichergestellter Immobilienbesitz als inflationgesicherte Wertanlage ƒ Mietenpool – Risikominimierung durch gemeinsame Vermietung ƒ Geringes Leerstandsrisiko, attraktive Lage, leistbare Mieten durch Mietzinsobergrenzen ƒ Nach Ablauf der Förderung (15 Jahre) individuelle Gestaltung und Anhebung der Mieten möglich ƒ Arbeitsfreies Zusatzeinkommen durch professionelles Immobilienmanagement ƒ Eigenkapitalersparnis im Errichtungszeitraum bis zu 40 % und darüber Die Investitionsform Das Bauherrenmodell (BHM) ist eine Immobilieninvestition unter Inanspruchnahme steuerlicher Begünstigungen. Die Anleger beteiligen sich z. B. an einer GmbH & Co KG, welche ein sanierungsbedürftiges Objekt erwirbt. Die KG errichtet unter Inanspruchnahme einer Förderung des Landes Steiermark z. B. für umfassende Sanierung, Wohnungen zum Zwecke der späteren Vermietung an Dritte. Die daraus erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden den Mieteigentümern nach Maßgabe ihrer Beteiligung steuerlich zugewiesen. Die KG ist “großer Bauherr” im Sinne der Liebhabereiverordnung und damit auch die Beteiligten. Die Gesellschaft hat Einfluss auf die bauliche Ausführung, trägt das finanzielle Risiko und ist Adressatin der Rechnungen der Auftragnehmer. Weiters ist sie den Auftragnehmern gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet, d. h. sie trägt das Baurisiko. Unter dem Bruttoeinsatz versteht man sämtliche Eigenmitteleinzahlungen über die Gesamtlaufzeit bis zur kompletten Entschuldung. In der Spalte „steuerliche Ergebnisse“ ersehen Sie die Verlustzuweisungen bis zum Jahr 2034. Die Hälfte davon wird Ihnen bei Unterstellung der 50-igen Progressionsstufe als Einkommensteuergutschrift vom Finanzamt erstattet. Die Zahlung Brutto abzüglich der Einkommensteuererstattung ergibt die Zahlung netto über die gesamte Laufzeit. Es sind Zuzahlungen von ca. EUR 100 pro Monat erforderlich. Mit dem Bau soll voraussichtlich Mitte 2020 begonnen werden. - O2100135449 - - 2020-02-26
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