Gewerbeimmobilie in Wiener Neustadt
Großzügiges Geschäftslokal im Süden Niederösterreichs Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. Bei Interesse freue ich mich über Ihren Anruf! Peter Hammer 0664 8410 842 peter.hammer@immo-company.at - O2100090392 - - 2019-08-21
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