Lager in 7053 Hornstein

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Gewerbeimmobilie in Hornstein

Wir sind beauftragt mit der Vermietung einer Lagerhalle in Hornstein. Die Nutzflächen sind aufgeteilt: Halle 1. 1. Produktion ca.970m² 2. Arbeitsraum ca. 168m² 3. WC-Damen, WC-Herren, Dusche-Herren, Waschräume, Pausenraum, Küche, Umkleideraum-Damen und Umkleideraum Herren, Gang, Vorraum und Heizraum. Gesamt 1200m² Flächenabmessung: L 49,5m B 25,5m H 4,65m-4,85m Halle 2. 1. Produktion ca. 790m² 2. Kaltlager ca. 200m² 3. Büroräumlichkeiten ca. 210 m² 4. Weitere Räumlichkeiten wie z.B. 5. WC-Damen, WC-Herren, Dusche, Waschräume, Pausenraum, Küche,Umkleideraum Gang, Vorraum. Gesamt 1270m² Flächenabmessung: L 49,5m B 25,5m H 3,5m-5,05m Die Büroräumlichkeiten verfügen über eine Gaszentralheizung. Die Lagerhalle mit 200m² wird nicht beheizt. Die gesamte Halle ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Weitere Ausstattung: WLan-Router, sehr gute Tagesbelichtung. Beste Verkehrsanbindung über die A3. Wien ist in ca. 30 min. erreichbar. Hornstein selbst bietet optimalst weitreichende öffentliche Verkehrsmittel wie Busse an. Falls Sie eine Produktionshalle in 2 Hallen aufgeteilt mit jeweils ca. 1200m² dieser Größenordnung suchen, haben Sie hier genau das Richtige gefunden. Gesamt-Nettomiete inkl. BK EUR 6.790,-- exkl.Verbrauchskosten, exkl.Müll. zzgl. 20 % MwSt.: EUR 1.358,-- Bruttomiete: EUR 8,148,-- Kaution: 3 Bruttomonatsmieten Provision: 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt. Mietdauer nach Vereinbarung. Gerne stehe ich für weitere Informationen und eine persönliche Besichtigung zur Verfügung. Michael Skarits 0699 184 100 18 michael.skarits@immo-company.at Bitte beachten Sie folgenden Hinweiß. Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100127538 - - 2019-02-26
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