Gastronomie in 1040 Wien

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Gastronomie mieten Wien



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Das angebotene Lokal befindet sich in sehr guter zentraler Lage in Wieden - zwischen Hauptbahnhof und WKO und SVA - in einer gehobenen Wohngegend. Durch die gute Lage (Ecklokal), die sehr gute Raumaufteilung und den großen Gastgarten, bietet dieses schöne Lokal viel Potenzial für spezialisierte Gastronomiekonzepte, wie ein Steakhaus oder andere, auf internationale Küche, spezialisierte Gastronomiekonzepte. Derzeit wird hier ein österreichisches Wirtshaus betrieben. Das Lokal bietet auf rd. 190qm Platz für 80 Gäste. Hinzukommen rd. 75qm Keller, der als Lager genutzt wird. Durch die Ecklage besteht die Möglichkeit einen rd. 110qm großen Gastgarten zu etablieren. Küche, Lüftung und Strom wurden vom jetzigen Betreiber neu adaptiert. Betriebsanlagengenehmigung und Befunde sind selbstverständlich voll umfänglich vorhanden. Das Objekt wird aus familiären Gründen an einen Nachfolger übergeben. Es wird ein unbefristetes Hauptmietverhältnis angeboten. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind für dieses schöne, große Objekt als überaus günstig zu bewerten. Die Bruttomiete (inkl. Betriebskosten) beträgt nur rd. EUR 2.000,-. Die Kaution beträgt 3BMM. Die Ablöse in Höhe von EUR 75.000,-. ist verhandelbar. Maklerprovision: 3 BMM zzgl. 20% USt. Für einen Ersttermin und Kontakt sowie für weitere Fragen kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne weiter! Dkfm. Hans-Jürgen Schmitz Immobilienberater Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Tel: +43 699 184 100 37 E-Mail: hans.schmitz@immo-company.at Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten: * Vor- und Familien- bzw. Firmenname, * kompletter Anschrift, * Telefonnummer, * Email- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100133811 - - 2020-02-19
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