Gastronomie in 1100 Wien, Favoriten

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Gastronomie mieten Wien



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Das Lokal verfügt über einen sehr hohen Bekanntheitsgrad sowie zahlreiche Stammgäste. Derzeit wird ein modernes, qualitativ sehr hochwertiges und nachhaltiges Gastronomiekonzept am Standort betrieben. Es bietet Platz für rd. 180 Personen in den verschiedenen Gasträumen des rd. 220qm großen Lokals und des rd. 60qm großen Gastgartens. Zusätzlich gibt es rd. 190qm Lagerfläche. 4 gute Gründe, warum dieses Lokal, das Richtige ist, um Ihr künftiges Gastronomiekonzept zu verwirklichen: 1. Sehr umsatzstarkes Lokal. 2. Sehr wachstumsstarkes Lokal. Aufgrund der sehr guten Lage, konnten bislang gute 2stellige Wachstumsraten p.a. erwirtschaftet werden. Dementsprechend bietet es auch viel Potenzial für den Übernehmer. 3. Sehr günstige Nettomiete in Höhe von mtl. EUR1.540,-. Aufgrund der günstigen Miete und des hohen Umsatzes, beträgt der Anteil der Mietkosten am Gesamtumsatz weit unter 3%. Dies ist im Betriebsvergleich eine TOP Quote. 4. Sehr renditestarkes Lokal. Das Lokal konnte bislang TOP Umsatzrenditen erzielen. Es wird aus familiären Gründen abgegeben. Die Ablöse ist verhandelbar, korreliert aber selbstverständlich mit den herausragenden wirtschaftlichen Rahmenbedingen. Die moderne Nirosta Küche ist neuwertig und bietet einen hohen technischen Standard. Betriebsanlagengenehmigung, inklusiver der aktuellen Wartungsbefunde für Lüftung und Elektro, ist selbstverständlich voll umfänglich vorhanden. Es wird ein unbefristetes Hauptmietverhältnis angeboten. Maklerprovision: 3 BMM zzgl. USt. Für einen Ersttermin und Kontakt sowie für weitere Fragen kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne weiter! Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten: * Vor- und Familien- bzw. Firmenname, * kompletter Anschrift, * Telefonnummer, * Email- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100134136 - - 2021-08-02
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