Gastronomie in 1050 Wien, Margareten

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Gastronomie mieten Wien



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Das angebotene Lokal befindet sich in einer 1-A Frequenzlage auf einer gut frequentierten Einkaufsstraße im 5. Wiener Gemeindebezirk. Das Lokal bietet auf rd. 129 qm Nutzfläche Platz zum Genießen, Chillen und Entspannen. Zusätzlich ist von Mai bis Oktober ein Gastgarten vor dem Lokal genehmigt. Das Lokal ist neu adaptiert und sehr hochwertig ausgestattet. Eine moderne, offene Nirosta Küche mit einem voll ausgestatteten Barbereich ist im Gastraum vorhanden. Eine neue Lüftungsanlage sowie Betriebsanlagengenehmigung und Befunde sind selbstverständlich voll umfänglich vorhanden. Desweiteren sind Fußbodenheizung, Klimaanlage und Alarmanlage vorhanden. Das Objekt wird aus familiären Gründen an einen Nachfolger gegen Ablöse übergeben. Es wird ein unbefristetes Mietverhältnis mit Untermiet- und Weitergaberecht angeboten. Alternativ kann anstelle der Ablöse auch ein entsprechender Untermiet- oder Pachtvertrag abgeschlossen werden. Die mtl. Nettomiete beträgt bei der Ablösevariante nur EUR 1.300,-. Hinzukommen mtl. Betriebskosten von rd. EUR 217,-. Die Kaution beträgt 3 BMM. Maklerprovision: 3 BMM zzgl. USt. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich persönlich von diesem tollen Lokal. Anschauen lohnt sich! Für einen Ersttermin und Kontakt sowie für weitere Fragen kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne weiter! Selber ein Gastronomielokal zu vermarkten? Profitieren Sie von meinem Know-how und rufen Sie einfach an! Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten: * Vor- und Familien- bzw. Firmenname, * kompletter Anschrift, * Telefonnummer, * Email- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100137261 - - 2021-01-25
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