Geschäftslokal in 1080 Wien

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IHR NEUES GESCHÄFTSLOKAL in der JOSEFSTADT Sie sind auf der Suche nach einem nicht nur preislich attraktiven Geschäftslokal, worin Sie Ihre Ideen umsetzen können (außer Gastro mit Küche!), sondern das auch mit seiner Lage im 8. Bezirk unweit der Innenstadt punktet? Dann können Sie Ihre Suche jetzt beenden und sich dieses Angebot ansehen! Auf 30 m2 Verkaufsfläche (mit verlockendem breiten Gehsteig - vielleicht für einen Schanigarten!?) können Sie Ihre Ideen umsetzen. Was Sie auch an die Frau und den Mann bringen möchten, kulinarische Konzepte können ebenso hier umgesetzt werden, sofern keine Küche dafür notwendig ist. Die Nähe zu Betrieben mit vielen MitarbeiterInnen im 8. und im 1. Bezirk ist ebenso erwähnenswert, wie die große Anzahl an Laufkundschaft, die an Ihrem Geschäft vorbeigeht, da es sich hier um eine sehr beliebte Einkaufsgegend handelt. Insgesamt gesehen sollte man sich nicht zu lange Zeit lassen um sich dieses Angebot einmal anzusehen, denn sehr oft ist etwas in dieser Kategorie nicht zu finden! Welche Kosten kommen hier auf Sie zu? Miete inkl. BK und USt: EUR 996,- Kaution: 3 BMM Provision: 3BMM + 20 % USt Ablöse: auf Anfrage Mietvertrag: unbefristet Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne bei der Finanzierung diese Geschäftslokals behilflich, falls Sie das wünschen. Haben Sie Interesse an dieser Immobilie? Kontaktieren Sie mich noch heute! Gerne gebe ich Ihnen weitere Auskünfte. Eine Besichtigung ist kostenfrei und unverbindlich - und gibt Ihnen einen unverfälschten Eindruck von der Wohnung. Gerne bin ich Ihnen auch bei der Finanzierung behilflich. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Mag. Michael Fiam Immobilienfachberater 0699 184 100 28 michael.fiam@immo-company.at Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100147970 - - 2021-10-27
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