Doppelhaushälfte in 2525 Schönau an der Triesting

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Doppelhaushälfte kaufen Schönau an der Triesting



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Haus in Schönau an der Triesting

Moderne Doppelhaushälfte mit Garage und Ausblick ins Grüne! Dieses Objekt wurde 2015 errichtet und bietet auf 2 Ebenen eine Wohnfläche von 138m² plus Garage. Die Hälfte der Garage ist ebenfalls beheizt (mittels Fußbodenheizung) und kann so zusätzlich als Wohnraum genutzt werden. Im EG befinden sich ein groß geschnittener Vorraum, ein Wohnzimmer und eine voll ausgestattete Küche, inklusive Geräte. Ein direkter Zugang zur Garage, sowie eine separate Toilette sind vorhanden. Über eine elegante Glastreppe gelangt man ins OG, wo sich 3 sehr großzügige Schlafräume, sowie ein Bad befinden. Extra Stauräume sind vorhanden. 2 Terrassen befinden sich an der Vorder- und Rückseite des Hauses. 1 zusätzlicher Autoabstellplatz ist am Grundstück vorhanden. Der gesamte Grund ist mit hochwertigen Steinen ausgelegt, sodass man den Platz frei gestalten kann. Das Haus befindet sich auf Baurechtsgrund. Der Baurechtsvertrag läuft bis zum Jahre 2104! Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer ersuchen wir um Verständnis, dass nur Anfragen unter Angabe vollständiger Daten - Name, Anschrift, Telefonnummer - bearbeitet werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Vereinbaren Sie sich Ihren unverbindlichen Besichtigungstermin und lernen Sie dieses außergewöhnliche Objekt persönlich kennen. Für weitere Fragen und Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Frau Kathrin Maska-Kronabether, BA 0699/184 100 21 k.maska-kronabether@immo-company.at Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100129743 - - 2019-07-03
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