Zweifamilienhaus in 9372 Eberstein

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Zweifamilienhaus kaufen Eberstein



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Haus in Eberstein

Wohnen und Arbeiten am selben Ort ist eine Lebensform, die sich heute viele Menschen wünschen. Sie suchen eine Immobilie in Kärnten, an der Sie nicht nur wohnen sondern auch Ihr Geschäftskonzept verwirklichen können, dann könnte dieses Angebot genau das Richtige für Sie sein. Diese interessante und preisgünstige Immobilie befindet sich in der ca. 1250 Einwohner zählenden Marktgemeinde Eberstein, die schon im 2. Jh. n.Chr. besiedelt war. Dieser Ort liegt ca. 35 km nordöstlich von der Landeshauptstadt Klagenfurt und ist über die gut ausgebaute B92 mit ihr verbunden. Der Ort gehört zum Bezirk St. Veit/Glan. Das größtenteils unterkellerte Haus besteht aus zwei getrennten 3-Zimmerwohnungen mit je 1 Wohnzimmer, 2 Zimmern, 1 Küche, 1 Speis, 1 Bad, 1 sep. WC, 1 Vorraum und je 1 Loggia im Süden. Ausstattung: größtenteils Holzdielen in Wohn-/Schlafzimmern, Fliesen in Bad/WC, Kunststoff in Küche/Speis, 2 Räume mit Estrich. Die Bäder sind mit Wanne, Dusche und WM-Anschluss ausgestattet. Im Anbau des Hauses befinden sich - eine geräumige, 3,20 m hohe Werkstatt mit ca. 48m² Nutzfläche - eine Garage mit und eine Garage ohne Montagegrube. (ca. 22m² und 16m²) - ein Abstellraum (ca. 13m²) Außerdem gibt es hinter dem Haus einen großen, gedeckten, Abstellplatz für Holz, Geräte und dergleichen (ca. 50m²). Der Garten (Wiese und Obstbäume) hat lt. GB-Auszug eine Größe von ca. 1500m² Zustand des Hauses und der Wohnungen: renovierungsbedürftig Anschlüsse: - Kanal: zur Zeit noch Sickergrube, Anschluss vor dem Haus vorhanden Wasser und Stromanschlüsse vorhanden Heizungsarten: - Wasserwärmepumpe - Solarpaneele - Holzvergaser für Stückholz Isolierung: Thermoputz Preis:  185.000 € BK:  ca. 55 € / Monat (ohne HZ) Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. P.S.: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§365m-z (GewO1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftragsgeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten - d.h. Vor-und Familienname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und E-mail- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.   - O2100132836 - - 2020-05-12
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