Einfamilienhaus in 7013 Klingenbach

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Einfamilienhaus kaufen Klingenbach



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Haus in Klingenbach

Wir sind beauftragt mit der Vermarktung eines Einfamilienhauses mit großem Wirtschaftsgebäude im idyllischen Dorf Klingenbach. (Bezirk Eisenstadt) Sollten Sie ernsthaftes Interesse an einem Ein- bis Zweifamilienhaus mit großem Wirtschaftsgebäude haben, welches auch eine immense Lagerkapazität aufweist, dann schauen Sie sich dieses hier unbedingt an! Lassen Sie sich diese einmalige Chance dieser Immobilie in einer guten und ruhigen Lage mit sehr vielen Möglichkeiten nicht entgehen. Folgende Aufteilung der Räumlichkeiten: 1. 1 Wohn-Ess-Küche-Speis 2. 1 Wohnzimmer 3. 4 Zimmer 4. 1 Badezimmer mit Wanne 5. 1 WC extra 6. 1 Vorraum 7. 1 Abstellraum 8. 1 Balkon-Terrasse Keller ist voll unterkellert. Der Keller ist ebenerdig begeh-und sogar zum Teil bewohnbar. Klingenbachs markierte Wege laden durch eine idyllische Landschaft zu ausgedehnten Wanderungen ein. Der Anschluss an das Netz der Radwanderwege bietet ausgezeichnete Voraussetzungen für Radtouren. Das idyllische Dorf, ist über die A3 von Wien aus in ca. 40 Minuten erreichbar und in ca. 10 Minuten erreicht man Eisenstadt. Ebenfalls in unmittelbarer Nähe befindet sich der Grenzübergang nach Sopron. Ein Einkaufszentrum sowie eine Apotheke finden Sie im Nachbarort Siegendorf mit einer Entfernung von ca. 5 min. Fahrzeit. In wenigen Gehminuten erreicht man die Busstation. Im nahe gelegenen Ort Wulkaprodersdorf mit einer Entfernung von ca. 4 km befindet sich auch ein Bahnhof. Hier sind optimale Verkehrsanbindungen in sämtlichen Richtungen wie z.B. nach Wien in ca. 50min, Sopron in ca. 10 min. vor zu finden. Gerne stehe ich für weitere Informationen und einer persönlichen Besichtigung zur Verfügung. Und natürlich bin ich Ihnen auch gerne bei der Finanzierung behilflich. Kontaktieren Sie mich noch heute - morgen könnte es bereits zu spät sein. Michael Skarits 0699 184 100 18 michael.skarits@immo-company.at Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können.   - O2100140297 - - 2020-12-11
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