Zweifamilienhaus in 2671 Payerbach/Schmidsdorf

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Zweifamilienhaus kaufen Payerbach/Schmidsdorf



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Haus in Payerbach/Schmidsdorf

Zum Verkauf steht ein sanierungsbedürftiges Haus aus dem Jahr 1969 mit ca. 190m² Wohnfläche. Auf dem Grundstück, auf dem Haus gebaut wurde, befinden sich mehrere Nebengebäude und es umfasst eine Fläche von ca. 5.700m². Weiters gibt es einen Keller mit ca. 80m². Die Räumlichkeiten teilen sich im Erdgeschoss wie folgt auf: ein großer Vorraum, ein Badezimmer, ein WC, eine Küche, eine Speis, ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Im 1. Stock befindet sich ebenfalls ein Vorraum, eine Küche, eine Speis, ein Badezimmer und 3 Schlafzimmer. Das Haus befindet sich in einem guten Zustand, also man könnte es durchaus sofort bewohnen. Jedoch müssen die Fenster erneuert werden und es ist keine Zentralheizung vorhanden. Beheizt wird das Haus derzeit durch einen kleinen Holzofen in der Küche. Das Warmwasser wird durch einen Strom Boiler erzeugt. Weiters sollte das Haus, wenn möglich, vollmöbliert übernommen werden. Die Lage des Hauses ist sehr ruhig und idyllisch. Direkt vor dem Grundstück fließt ein kleiner Bach. Die Orte Payerbach, Reichenau und Gloggnitz sind in wenigen Minuten mit dem Fahrzeug erreichbar. Dort finden Sie diverse Schulen, Kindergärten, Ärzte und eigentlich alles was man für das tägliche Leben braucht. Die Autobahnauffahrt ist ebenfalls in nur wenigen Minuten mit dem Fahrzeug erreichbar. Für nähere Informationen sowie Besichtigungen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: Sandra Holzer Immobilienberaterin +43 699 184 100 75 sandra.holzer@immo-company.at Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten – d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse – bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100140589 - - 2020-09-28
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