Doppelhaushälfte in 2630 Ternitz

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Doppelhaushälfte kaufen Ternitz



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Haus in Ternitz

Diese Doppelhaushälfte im Erstbezug liegt in sehr schöner Umgebung in Ternitz und besticht durch seine sehr schöne Raumaufteilung. Das Highlight ist der offene Wohnbereich mit rund 50m² und Zugang zur rund 32m² große Terrasse. Die Räumlichkeiten teilen sich wie folgt auf: Erdgeschoss: 79.33 m² Vorraum und ein großer und schöner OPEN SPACE Raum ca.50 m², welcher offen zum großen Wohn-Küche und Essbereich, mit Ausgang auf die 31.57 m² Terrasse ist. Gästezimmer oder Büro ca. 11 m². Badezimmer mit Dusche, WC und Fenster Obergeschoss: 64.85 m² zentraler Vorraum erstes Schlafzimmer ca.14m² zweites Schlafzimmer ca.15 m² Gästezimmer oder Büro ca.15 m² zweite Badezimmer mit Dusche, WC und Fenster Fenster und Türen: Kunststofffenster mit Dreischeibenisolierverglasung Dreh-Kippbeschlag eloxiert Elektrischen Rollläden Ausstattung: Baujahr 2020, massive Bauweise, Strom-Gas-Wasser-/Kanal-Anschluss, Luftwärmeheizung - Fußbodenheizung Belagsfertige Übergabe: Gartenanlage komplett, Zentralheizung (Luftwärme), alle Sanitäranschlüsse, alle Stromanschlüsse inkl. Stecker und Steckdosen, alle Estriche, verputzte Wände, Stiegen Geländer, Bad und WC mit Anschlüssen. Fertigstellung belagsfertig: Anfang 2022 - Übergabe nach Vereinbarung. Energieausweis wird nachgereicht. Die Stadtgemeinde Ternitz ist mit 14.660 Einwohnern die bevölkerungsreichste Gemeinde im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich, die ungefähr 50 km südlich von Wien liegt Ich ersuche um Verständnis, dass ich, aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber und aus Sicherheitsgründen Unterlagen nur an Interessenten weiterleiten kann, die Ihre persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, bekannt gegeben haben. Selbstverständlich bin ich Ihnen auch bei der geeigneten Finanzierung behilflich. Für weitere Auskünfte oder Besichtigungstermine stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Hakan Neziri Tel: 0699 184 100 71 Mail: hakan.neziri@immo-company.at Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100146724 - - 2021-12-21
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