Reihenhaus in 2700 Wr. Neustadt

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Haus in Wr. Neustadt

Dieses Reihenhaus am Rande von Wr. Neustadt ist ein sogenanntes Terrassenhaus, da es im Obergeschoss sowohl südseitig und auch westseitig über eine Terrasse verfügt. Vom liebevoll angelegten Vorgarten gelangen Sie in den Vorraum und weiter in den offenen Wohnbereich mit Küche. Hier haben Sie freien Blick auf Ihren Garten und die Terrasse. In der Übergangszeit oder an kalten Wintertagen sorgt hier ein Schwedenofen für zusätzlich wohlige Wärme und ein angenehmes Wohngefühl. Im Erdgeschoss befindet sich noch ein WC und der Wirtschaftsraum. Im ersten Obergeschoss gelangen Sie gleich rechts ins Badezimmer mit WC, Badewanne und Dusche. Weiters stehen Ihnen hier drei Räume zur Verfügung, welche momentan als Büros und Schrankraum genützt werden. Im Dachgeschoss erwartet Sie ein helles Schlafzimmer mit zwei Terrassen. Genießen Sie wie im Urlaub Ihrem Kaffee auf der ostseitigen Terrasse bei Sonnenaufgang, oder einem Sundowner auf der westseitigen Terrasse bei Sonnenuntergang. Das Haus wurde mit Außenrollos ausgestattet. Die Terrasse im Garten verfügt über eine elektronische Markise. Das Haus ist nicht unterkellert, der Wirtschaftsraum mit Gastherme und Waschmaschinenanschluss befindet sich im Erdgeschoss. Zusätzlich gehören noch zwei Parkplätze zu dem Haus. Für Detailauskünfte oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ich ersuche um Verständnis, dass ich, aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber Unterlagen und Informationen von Objekten nur an Interessenten weitergeben kann, die Ihre persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse, bekannt gegeben haben. Edith Schwartz Handy: +43 699 / 18410077 E-Mail: e.schwartz@immo-company.at   Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Steinabrücklergasse 44 2752 Wöllersdorf Tel.: +43 2633 / 42 306 Fax: +43 2633 / 42 325 Homepage: www.immo-company.at Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100148021 - - 2021-11-22
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