Einfamilienhaus in 1160 Wien

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Einfamilienhaus mieten Wien



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Haus in Wien

Haus in Wien? Richtig gehört! Zur befristeten Miete mit Verlängerungsoption (kein Eigenbedarf) gelangt ein saniertes Haus in 1160 Wien. Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Ruhelage des 16. Wiener Gemeindebezirks und besticht insbesondere durch harmonischen Flair als auch durch modernsten Wohn-Komfort. Aufteilung: Hauptgeschoss: - Vorzimmer - extra WC - Badezimmer inkl. Fenster - vollausgestattete Wohnküche (mit exklusiven Einbaugeräten wie Dampfgarer/ Grill etc.) - Schlafzimmer Nebengeschoss/ Souterrain-Keller: - Vorzimmer/ Waschraum/ Lagerraum - Büro/ Durchgangszimmer (17,16m2) - Fitnessraum/ Atelier etc. (27,20m2) Freiflächen: - Terrasse - Eigengarten -> das gesamte Grundstück hat ca. 480m2 zusätzliche Nebengeschosse: - Garage Allgemeines: Das Haus wurde in den vergangenen zwei Jahren kernsaniert und mit einigen kleinen Besonderheiten, wie einem Weinschrank im Keller, ein Dampfgarer in der Küche, einem Grill im Garten usw. ausgestattet. Die Nutzung der hochwertigen Einbauküche sowie oben genannte Besonderheiten & der Alarmanlage sind im Mietpreis inkludiert. Lage: Supermärkte, Apotheken, Ärzte sowie Einzelhandel befinden sich in näherer Umgebung. So finden Sie auch nur einen Spaziergang weit Entfernt die U3, Straßenbahn 2 & 10 sowie Sie die Buslinie 46A. Miete auf 3-5 Jahre erstbefristet mit anschließender Verlängerungsoption (es besteht kein Eigenbedarf) Kostenaufstellung: Netto Miete : € 1395,46 BK (Müllabfuhr, Abwasser, etc.) : € 150,00 MWST : € 154,55 ------------------------------------------------------- Gesamt Miete € 1700,00 inkl. BK & MWST Kaution: 3 BMM (= € 5.100) Provisionshinweis: 2 BMM zzgl. 20% Ust. (= € 3709,09) Strom: nach Verbrauch Heizung & Warmwasser: nach Verbrauch Für Fragen sowie Besichtigungen stehe ich Ihnen gerne unter unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung! Jasmin Schuch Tel: 0699 18410047 Email: jasmin.schuch@immo-company.at PS: Wir ersuchen um Verständnis, dass wir aufgrund unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse, bearbeiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100151152 - - 2022-06-07
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