Mietwohnung in 2602 Blumau-Neurißhof

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Mietwohnung mieten Blumau-Neurißhof



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Wohnung in Blumau-Neurißhof

Behindertengerecht in Neurisshof Wohnen Im Zentrum von Neurisshof liegt die ca. 62m² große Mietwohnung. Das Objekt unterteilt sich in einen Vorraum, Bad inkl. WC mit barrierefreier Dusche, Abstellraum, Wohnzimmer, Küche mit eingebauter Küchenzeile, Schlafzimmer. Zusätzlich befindet sich die Wohnung im Erdgeschoss, somit ebenerdig und behindertengerecht. Zu der Wohnung gehören auch ein Kellerabteil und ein zugeteilter Parkplatz. Für kältere Tage kann mit Infarotpaneele geheizt werden. Die kleine Ortschaft Neurisshof – Blumau besitzt einen Adeg, eine Trafik mit Post – Funktion, einen Friseur, einen Bäcker, ein Cafe´ und eine Bar und wenige Minuten mit dem Auto befinden sich die Nachbarortschaften Teesdorf und Sollenau, wo sich ein Spar, Penny, Billa, Eisdiele Harrer und vieles mehr befindet. Der Ort ist ein ruhiger lieber Ort mit einem Kindergarten und viel Natur für angenehme Spazierwege. Mit dem Partsch Bus können Sie Richtung Wiener Neustadt sowie Richtung Baden gelangen. Mit dem Auto erreichen Sie ca. in 10 - 15 Minuten die Autobahn A2 Bad Vöslau, Traiskirchen und Baden. Die Befristung erfolgt auf 40 Monate und kann verlängert werden. Die Kostenaufstellung ist wie folgt: - Nettomiete (inkl. Betriebskosten, exkl. USt.): EUR 630,- monatlich - Kaution 3 Monatsmieten: EUR 1890,- - Mietvertrags-Befristung: 40 Monate - Mietvertragsvergebührung: Keine - Vermittlungsprovision inkl. USt.: EUR 1512,- Habe ich Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie mich noch heute an. Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten - d.h. Vor- und Familien- bzw. Firmenname, kompletter Anschrift, Telefonnummer und Email- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Rebecca Trink Immobilienberater Tel: 0699/18410075 mailto: rebecca.trink@immo-company.at Web: www.immo-company.at Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100132241 - - 2019-09-27
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