Mietwohnung in 1120 Wien

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Wohnung in Wien

Elegante Wohnung auf der Schönbrunnerstrasse 180 Zur Vermietung gelangt eine Vollmöblierte Top moderne 2 Zimmer Wohnung. Das Appartement besitzt einen großen Vorraum durch den man in das große Wohnzimmer gelangt weiter kommt man ins geräumige Schlafzimmer mit begehbaren Kleiderschrank und Bad. Außerdem gelangt man vom Wohnzimmer weiter in die höchstmoderne möblierte Küche. Das Schmuckstück der Wohnung ist sicherlich die 6m2 große helle Terrasse mit Blick auf die Schönbrunnerstrasse. Trotz Hauptstraße ist die Wohnung absolut ruhig und lädt zum relaxen ein. Herauszuheben ist das der Mietpreis inkl BK Warmwasser und Heizung ist.  Haus : Aufzug, Keller, Waschraum im Haus , Rad und Kinderwagen Abstellraum , Haus hat zwei Eingänge Infrastruktur : Die Wohnung ist 2 Geh-Minuten von der Haltestation "Längenfeldgasse" entfernt. Trotz dieser Nähe, kann weder die U6 noch die U4 akustisch gehört werden. Parkplätze sind immer, egal zu welcher Tageszeit, auffindbar. Ebenfalls gibt es einen Radweg in der Nähe. Auch ist der Wienfluss für Spaziergänge oder sportlichen Aktivitäten zu Fuß erreichbar. Des Weiteren gibt es in der Wohnung folgende Supermärkte, Drogerien und  Gastronomien in der Nähe (im Umkreis von max. 350 Metern): - Hofer - Billa - DM - Burger King - Türkis - SE-PAS uvm Kosten : Miete : €950,- inkl BK , Warmwasser , Heizung Ablöse : €2000,- VB Kaution : €2940,- Provision: 2BM + 20% Mwst Ich freue mich auf ihren Anruf! S.Abdou Immobilienberaterin Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Zentrale: 2752 Wöllersdorf, Steinabrücklerstraße 44 Wiener Büro: 1100 Wien-Oberlaa, Filmteichstraße 1/Haus 10 Tel: +43 699 184 101 04 E-Mail: sena.abdou@immo-company.at Website: www.immo-company.at Immo-Company: Wir geben Menschen ein neues Zuhause ! Ich ersuche um Verständnis, dass ich, aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber Unterlagen und Informationen von Objekten nur an Interessenten weitergeben kann, die Ihre persönlichen Daten, d.h. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse, bekannt gegeben haben.  Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist. - O2100143697 - - 2022-04-08
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