Eigentumswohnung in 8130 Frohnleiten

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Wohnung in Frohnleiten

Mit viel Liebe und handwerklichem Geschick lässt sich diese in die Jahre gekommene Wohnung wieder zu einem heimeligen Kuschelnest machen. Die kleine, aber feine Wohnung in der Perle an der Mur "Frohnleiten"  besticht durch die zentrale und doch ruhige Lage. Raumaufteilung: zwei Zimmer, eine Küche, ein Badezimmer mit Wanne und WC, Vorraum, Abstellraum, Balkon. Die Wohnung befindet sich im ersten Stock. Der vollständig überdachte, somit wettergeschützte gut nutzbare nach Westen ausgerichtete Balkon (mit Markise) lädt zum Verweilen ein. Das Haus wurde komplett (vom Keller bis zum Dach, Wärmedämmung... etc.) saniert, sowie auch die Fenster (3fach verglast) in der Wohnung neu gemacht. Für Ihre Utensilien finden Sie ausreichend Platz im großen Kellerabteil mit ca.6m² und sogar ein Carport vor der Haustüre ist inbegriffen. Ideal als Starterwohnung, für Singles, Pärchen oder Anleger!  Hat diese Wohnung Ihr Interesse geweckt!? Verlieren Sie keine Zeit und sichern Sie sich Ihren Besichtigungstermin mit mir. Sie erreichen mich unter der Nummer 0699/184 100 59 - Ihre Immobilienberaterin vor Ort! Aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer / Vermieter sowie in Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz) ersuchen wir um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständigem Namen, E-Mail, Telefonnummer und Wohnanschrift bearbeiten dürfen. Haben auch Sie eine Immobilie zu Verkaufen/Vermieten? Informieren Sie sich über den Preis Ihrer Immobilie die Sie vermarkten möchten. Unter diesem Link www.immo-company.at/site/index.php/service/partner ist das kostenlos möglich!  Wir unterstützen Sie gerne vom ersten persönlichen Beratungsgespräch bis zur richtigen Preisfindung und erfolgreichen Vertragsabschluss. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Frau Elisabeth Preitler-Höller 0043 699 18410 059 e.preitler-hoeller@immo-company.at Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.   - O2100131598 - - 2019-09-24
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