Mietwohnung in 2345 Brunn am Gebirge

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Mietwohnung mieten Brunn am Gebirge



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Wohnung in Brunn am Gebirge

Diese wunderschöne Altbauwohnung befindet sich im Zentrum von Brunn am Gebirge. 2 große Zimmer, eine Küche sowie ein Bad mit Badewanne warten auf Sie. Viel Grün, ein Eingangsbereich mit viele Blumen empfängt Sie. Über wenige Stufen gelangen Sie in die Wohnung im Hochparterre. Über einen großzügigen Gang erreichen Sie die 2 Zimmer, die mit einer Doppelflügeltüre, typisch für den Altbau, getrennt sind. Die Küche kann in Absprache mit den Vermietern ausgebaut werden. Das Mehrparteienhaus wird auch von den Eigentümern bewohnt, sodass es sehr gepflegt ist. Besonders der idyllische Garten ist eine Augenweide. Auf dem Grundstück befindet sich auf ein Gartenhäuschen zur Aufbewahrung von Fahrrädern bestens geeignet, auch ein Kellerabteil ist vorhanden. Beheizt wird es mittels Gasetagenheizung. Im Badezimmer befindet sich ein großes Fenster gartenseitig. Die Böden sind mit einem Eichenvollholzparkett ausgestattet sowie der Gang mit Gründerzeitfliesen. Haustiere sind willkommen. Die Wohnung ist selbstverständlich mit Kabel TV und Internetanschluss ausgestattet.  Für eine energetisches und weiches Wasser  wurde im Haus ein Grandergerät zur Wasseraufbereitung installiert. Es wird besonderen Wert auf Mülltrennung gelegt - senkt auch die Betriebskosten, die verhätnismäßig  niedrig sind. Die Größe der Wohnung ist ca. 60 m².   Monatliche Miete:   € 544,55 excl. 10 % Ust. Betriebskosten:      €    90,-    excl. 10 % Ust. Gesamtmiete:        €  698,- inkl. Bk und 10 % Ust. Kaution: 2.100,- Provision: 1 Bruttomonatsmiete Der Mietvertrag wird auf 3 Jahre befristet abgeschlossen mit einer Option auf Verlängerung.   Die Wohnung ist sehr zentral gelegen. Der Bahnhof ist ca. 5 Gehminuten entfernt. Ärzte, Kindergarten, Schulen in unmittelbarer Nähe. Für weitere Auskünfte und einem Besichtigungstermin steht Ihnen Fr. Monika Moser unter m.moser@altamira-immo.at oder mobil: 0664/ 750 49 052 gerne zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.     Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. - 545459470 - - 2018-06-11
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